Spontankäufe an der Haustüre

Wer kennt das nicht, es klingelt an der Haustüre und plötzlich hat man von einem Vertreter etwas gekauft, was man im Nachhinein bereut. Betroffene berichteten, dass sie zuhause von Händlern, etwa Dachdeckern oder Staubsaugerverkäufern, überrascht wurden. Oft überrumpelten die geschulten Verkäufer ihre arglosen Gesprächspartner mit ihren Angeboten. Schnell war ein Vertrag geschlossen und der Preis wurde oft sofort bezahlt. Hatten Verbraucher ihre Verträge später widerrufen, bekamen sie ihr Geld oft nicht zurück.

Nun gibt es eine neue gesetzliche Regelung, die bereits ab dem 28. Mai 2022 gilt und die bei Spontankäufen vor Abzocke schützt. Künftig dürfen Vertreter an der Haustür Beträge über 50 Euro nicht mehr sofort im Verkaufsgespräch verlangen. Höhere Beträge müssen nicht mehr sofort bezahlt werden. Mit dieser neuen Regelung will der Gesetzgeber Verbraucherinnen und Verbraucher bei Haustürgeschäften vor aggressiven und irreführenden Verkaufspraktiken schützen. Die Verbraucherzentrale Bayern begrüßt diese Neuerung. Sie kann dafür sorgen, dass Verbraucher nicht mehr überrumpelt werden und ihr Geld verlieren,“ sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „In Zukunft können Verbraucher sicher sein, dass sie gerade bei höheren Beträgen nicht sofort bezahlen müssen.“

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