Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen
- „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden zum Zwecke der Verbreitung.
- In einen Anzeigenauftrag werden alle innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen einbezogen. Die Laufzeit des Anzeigenauftrages beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.
- Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
- Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
- Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
- Redaktionell gestaltete Anzeigen sind nur nach vorheriger Abstimmung mit VIOS Medien GmbH unter Vorlage der geplanten Anzeigen möglich. Sind diese Anzeigen aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar, so sind typografische Unterscheidungsmerkmale anzubringen, die eine Verwechslung mit dem redaktionellen Teil ausschließen. Sie sind außerdem deutlich durch den Hinweis „Anzeige oder Advertorial“ kenntlich zu machen.
- Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
- Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Bei Übermittlung von elektronischen Datensätzen ohne Farbproof wird keine Gewähr für den Druckausfall ü Kosten, die durch Nachbearbeitung der Daten entstehen, werden in Rechnung gestellt.
- Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung -ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zuzahlendes Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von zwei Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
- Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
- Es gilt die Anzeigenpreisliste des Verlages in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei Preisanpassungen treten die neuen Tarife auch für laufende Aufträge mit sofortiger Wirkung in Kraft. Dies gilt nicht gegenüber Nichtkaufleuten bei Aufträgen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss abgewickelt werden Nachlässe gemäß Anzeigenpreisliste werden nur für innerhalb eines Jahres erscheinende Anzeigen eines Werbetreibenden gewährt. Die Frist für Nachlassaufträge beginnt mit dem Erscheinen der ersten nachlassberechtigen Anzeige.
- Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse ohne Abzug zur Bezahlung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist bzw. Vorauszahlung vereinbart ist.
- Zahlungsverzug tritt nach Mahnung bzw. ohne Mahnung 21 Tage nach Fälligkeit und Rechnungsaufstellung ein; von diesem Zeitpunkt an werden Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz und Einziehungskosten berechnet. Der Verlag ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung von laufenden Anzeigenaufträgen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzustellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen zu verlangen. Überdies ist der Verlag berechtigt, bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers auch während der Laufzeit eines Anzeigenauftrages ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Zahlung fälliger Rechnungsbeträge sowie Vorauszahlung der weiteren Anzeigenvergütungen abhängig zu machen.
- Der Verlag liefert zu jeder Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
- Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
- Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist -die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie um mehr als 20. v. H. unterschritten wird. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. Bei Betriebsstörungen oder höherer Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn der Anzeigenauftrag mit 80 v. H. der zugesicherten Garantieauflage erfüllt ist. Geringere Leistungen werden nach dem Tausender-Seitenpreis der in der Preisliste genannten Garantieauflage errechnet.
- Bei Ziffern- oder Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffern- oder Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.
- Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von VIOS Medien GmbH, soweit ein Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Veröffentlichungen in unseren Online-Medien
Für die Erteilung eines Auftrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen plus die hier genannten zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die aktuell hinterlegten Preislisten/Mediadaten des Anbieters (VIOS Medien GmbH) gültig.
Geltungsbereich
- Alle Werbemittel (Anzeigen/Banner) werden im Online-Medium Treffpunkt 55plus in einem der üblichen technischen Standards wiedergegeben.
- Alle Werbemittel (Anzeigen/Banner) werden im Online-Medium Treffpunkt 55plus in einem der üblichen technischen Standards wiedergegeben.
- Der Buchungsauftrag muss schriftlich erfolgen, z.B. per E-Mail oder durch Buchung mittels eines vorgegebenen Buchungsformulars, z.B. wie bei den Kleinanzeigen im Treffpunkt 55plus Onlinemagazin. Die Aufhebung eines bereits getätigten Buchungsauftrages bedarf ebenfalls der Schriftform.
- Die vereinbarten Buchungszeiträume für Werbemittel in unseren Online-Medien werden vom Anbieter nach Möglichkeit eingehalten. Sollte dies aus Gründen wie z.B. einer technischen Störung oder höherer Gewalt nicht möglich sein, so kann der Anbieter die Online-Veröffentlichungen des Werbemittels vorverlegen oder nachholen. Darüber wird der Auftraggeber vom Anbieter schriftlich informiert.
- Die Platzierung im Onlinemagazin erfolgt bestmöglich, sofern nichts anderes zwischen Anbieter und dem Auftraggeber vereinbart wurde. Ein Konkurrenz-ausschluss bei der Platzierung kann grundsätzlich nicht gewährt werden.
- Das Werbemittel muss vom Auftraggeber fertig und technisch einwandfrei angeliefert werden, Voraussetzung dafür sind die technischen Angaben des Anbieters hinsichtlich der Anlieferung der Werbemittel. Sollten Kosten für die Weiterverarbeitung entstehen, trägt diese der Auftraggeber.
Haftung für Links
- Im Online-Medium Treffpunkt 55plus befinden sich Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Für diese fremden Inhalte können wir deshalb keine Gewähr übernehmen. Zum Zeitpunkt der Verlinkung/ Veröffentlichung wurden keine möglichen Rechtsverstöße festgestellt.
Urheberrechte / Rechte an Inhalten
- Sämtliche Urheber- und sonstige Schutzrechte, bzw. die Nutzungsrechte an den Inhalten stehen dem Anbieter zu. Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb des Urheberrechtes, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Autors bzw. Erstellers. Insbesondere die Verwendung für kommerzielle oder sonstige Zwecke von Texten, Textteilen oder Bildmaterial ganz oder in Auszügen ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Anbieters nicht gestattet. Sämtliche Rechte sind vorbehalten.
Personenbezogene Daten
- Die Verwendung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen und den Datenschutz-regelungen des Anbieters.
Schlussbestimmungen
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages beziehungsweise der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von VIOS Medien GmbH, soweit ein Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.